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Steuerfreie Firmenräder

Der Frühling ruft – Fahrradgestellung an Mitarbeitende

So langsam sieht man wie die Natur sprießt. Die ersten Knospen entwickeln sich. Das Wetter lässt zwar noch zu wünschen übrig, aber die wärmeren Tage kommen bestimmt. Was gäbe es da Schöneres als mit dem Fahrrad zu fahren? Sei es zur Arbeit oder eine ausgiebige Radtour am Abend oder am Wochenende!

Das Fahrradfahren kann nun noch günstiger werden!

Der Gesetzgeber hat eine Steuerbefreiung für die Gestellung von Fahrrädern an Mitarbeitende eingeführt.

Sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt, ist diese Gestellung bis zum 31.12.2030 steuerfrei. Das bedeutet: es muss für die Nutzung des Fahrrads keine Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.

Diese Regelung gilt allerdings nur für Pedelecs (Fahrräder die durch Muskelkraft fortbewegt werden und beim Erreichen von 25km/h wird die Unterstützung durch den Elektroantrieb verringert) und für Fahrräder ohne Elektroantrieb.

Als Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Vorteile bieten!

Bietet ein Arbeitgeber also seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Gestellung eines Fahrrads, kann er sich damit auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen.

Ausnahmen!

Sofern das Fahrrad im Rahmen der Entgeltumwandlung an den Mitarbeitenden gestellt werden sollte, greift die Steuerbefreiung leider nicht. Es muss sich also um einen zusätzlichen Lohnbestandteil handeln. In diesem Fall muss der geldwerte Vorteil nicht lohnversteuert werden.

Also wenn ihr euch Gedanken macht, ob ihr euren alten Drahtesel noch einmal generalüberholen wollt oder ob ihr euch ein neues Fahrrad anschaffen sollt, macht es Sinn, einmal mit eurem Arbeitgeber zu sprechen und so eventuell von der Steuerbefreiung zu profitieren.

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