• Sie haben Fragen? +49 2565 9309-0

Private Verkäufe über Online-Stores

Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Ab dem 1. Januar 2023 werden Verkäufe auf Online-Plattformen in Deutschland automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt!!!

Mit der Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Meldepflicht für Verkäufe auf Online-Plattformen weiter verschärft. Die Plattformbetreiber sind verpflichtet, private Verkäufe an das Finanzamt zu melden.

Welche Verkäufe sind meldepflichtig?

  • kurzfristige Vermietungen von Ferienwohnungen oder Zimmern
  • Erbringung persönlicher Dienstleistungen
  • Verkauf von Waren
  • kurzfristige Vermietung von Fahrzeugen

Beim Überschreiten der gesetzlich festgelegten Verkaufsgrenzen werden insbesondere die größeren Online-Plattformen - wie z.B. eBay und Airbnb – dazu verpflichtet, Verkäufe direkt an die Finanzverwaltung zu melden.

Doch deswegen sollte es jetzt keinen Grund zur Panik geben: Es geht ausschließlich um Verkäufe. Sofern lediglich Anzeigen geschaltet werden und keine Verkäufe erfolgen, wird auch nichts gemeldet. Darüber hinaus sind Verkäufe von privaten Anbietern, die pro Kalenderjahr weniger als 30 Verkäufe oder weniger als 2.000 Euro Vergütung gezahlt bekommen, nicht meldepflichtig.

Was wird an das Finanzamt gemeldet, sofern die Verkäufe diese Grenzen übersteigen?

  • Persönliche Angaben vom Verkäufer:
    • Name,
    • Anschrift,
    • Steueridentifikationsnummer,
    • Geburtsdatum,
    • etc.
  • Angaben zu den getätigten Verkäufen:
    • Gutgeschriebene Vergütungen pro Quartal,
    • Anzahl der Verkäufe,
    • Gebühren pro Quartal,
    • etc.

Nicht gemeldet werden die Daten des Käufers.

Also bevor das nächste Mal die alten Schätze auf eBay verkauft werden, informiert euch über die neuen Meldepflichten.

Zurück