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Fristverlängerung für Grundsteuer-Erklärung

Abgabefrist für Erklärung zur Grundsteuer um 3 Monate verlängert

Die Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Berlin gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe zur Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab. Diese neue Frist gilt bundesweit.

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