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Energetisches Bauen und Sanieren

Förderungen und Steuerermäßigungen für Wohngebäude

Energetische Maßnahmen wie beispielsweise die Installation von Solaranlagen, Wärmedämmung oder der Austausch von ineffizienten Heizsystemen spielen eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung unseres CO2-Ausstoßes und dem Erreichen unserer Klimaziele. Dafür hat die Bundesregierung die energetische Gebäudeförderung weiter angepasst und finanzielle Unterstützung sowie steuerliche Anreize für den energieeffizienten Neubau und die energetische Gebäudesanierung geschaffen.

Energetisches Bauen und Sanieren wird sowohl durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als auch über § 35c EStG durch Steuererleichterungen gefördert.

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Energietisches Bauen durch Förderung vom Bundesbauministerium im Rahmen der BEG erfolgt durch zinsverbilligte Kredite der KfW. Diese können bis zu € 100.000 pro Wohneinheit betragen. Sofern die Wohneinheit das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude trägt, sind bis zu € 150.000 pro Wohneinheit möglich.  Entsprechende Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Daher ist unsere Empfehlung, vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder Kaufverträgen mit einem Energieeffizienz-Experten zu sprechen. Dieser kann dann auch die entsprechende Bestätigung für die Beantragung des Förderkredits ausstellen.

Gefördert werden

  • Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten eines klimafreundlichen Wohngebäudes (z.B. Architekten und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst)
  • Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit
  • Die Nachhaltigkeitszertifizierung

Nicht gefördert werden

  • Umschuldung bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben und
  • der Kauf eines Grundstücks

Die genauen Förderbedingungen, Antragsverfahren und Fristen können je nach Programm unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist daher ratsam, stets die aktuellen Informationen auf der Website der KfW-Bankengruppe oder anderer zuständiger Stellen zu überprüfen.

Alternativ zur staatlichen Förderung nach der BEG können Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung im Rahmen einer Steuererleichterung nach §35c EStG geltend gemacht werden.

Gemäß § 35c EStG können sowohl Privatpersonen als auch Wohnungseigentümergemeinschaften eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Die maximale Steuerermäßigung beträgt dabei € 40.000 über einen Zeitraum von drei Jahren. Zum Zeitpunkt der energetischen Maßnahme muss die selbstgenutzte Immobilie älter als 10 Jahre sein.  Zu den nach §35c EStG geförderten Maßnahmen zählen beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, der Einbau oder Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Optimierung oder der Austausch von Heizungsanlagen.

Es ist zwischen den beiden Förderungen zu wählen, eine parallele Inanspruchnahme ist nicht möglich. Gerne werden wir hierzu näher beraten.

Da aktuell auch noch weitere Gesetze und Gesetzesänderungen in Vorbereitung sind, werden wir hierzu auch noch über entsprechende Neuerungen informieren.

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