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Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer

Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschafts-Identifikationsnummer vereinfacht die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und unterstützt die Nutzung zukünftiger digitaler Verwaltungsleistungen

Beginnend ab November 2024 wird stufenweise jedem Unternehmen zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugewiesen. Neben ihrer Bedeutung für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung dient die W-IdNr. bei der Nutzung zukünftiger digitaler Verwaltungsleistungen ebenfalls der Identifikation.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Jeder wirtschaftlich Tätige bekommt zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt. Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.

Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben der bereits vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer zusätzlich eine W-IdNr. So soll klargestellt werden, dass der betriebliche Bereich von der privaten Sphäre zu trennen ist.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird den Unternehmen ohne Antragstellung entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung (im Bundesteuerblatt) oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto zugewiesen.

Was bringt Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die W-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Sie wird die Kommunikation mit Behörden erleichtern und kann in Zukunft dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. einmalig. Das bedeutet, dass die eindeutige Unternehmensnummer die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit Bestand haben wird. Sie ändert sich nicht, auch nicht bei Adress- oder Namensänderungen.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ sowie neun Ziffern, die in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Sie wird jedoch zusätzlich um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

Für die eindeutige Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen zusätzlich für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit ein nummerisches Unterscheidungsmerkmal zugeordnet – fortlaufend, beginnend mit 00001. Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.

Beispiel:

USt-IdNr.: DE123456789 =>                  W-IdNr.: DE123456789-00001

Für jede wirtschaftliche Tätigkeit wird jedem wirtschaftlich Tätigen fortlaufend beginnend mit 00001 stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet. Bei Ausübung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale.

  • Erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001
  • Zweite wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00002

Hinweis: In der W-IdNr. sind keine persönlichen oder betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

 

Ersetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder andere Identifikations-Nummern?

Nein, die Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt aktuell nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder andere bestehende Identifikationsnummern.

Die USt-IdNr. bleibt weiterhin für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU erforderlich und wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer unterscheidet sich inhaltlich von der USt-IdNr.

  • Während die USt-IdNr. weiterhin für grenzüberschreitende Geschäfte in der EU genutzt wird,
  • dient die W-IdNr. für steuerliche und wirtschaftliche Zwecke im Inland.

Dadurch wird sichergestellt, dass die W-IdNr. primär für nationale Geschäftsvorfälle verwendet wird, während die USt-IdNr. ihre spezifische Rolle im EU-Binnenmarkt behält.

Die gesonderte Beantragung der USt-IdNr. ist trotz Vergabe der W-IdNr. wie bisher erforderlich. An den etablierten Abläufen ändert sich nichts.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird parallel zu den übrigen Identifkationsnummern verwendet, soll jedoch perspektivisch dazu beitragen, andere Nummern zu ersetzen. Aufgrund der stufenweise Vergabe der W-IdNr. ist bis zum 31. Dezember 2026 die Angabe der W-IdNr. in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken nicht verpflichtend. Die Steuererklärungen sind bis dahin wie gewohnt mit der Steuernummer abzugeben.

 

Durchblick im Zahlendschungel behalten
Für einen besseren Überblick haben wir in der nachfolgenden Tabelle die unterschiedlichen Steuer- und Identifikationsnummern dargestellt:

Wann erhalten Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet ab November 2024 und erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bis voraussichtlich 2026 sollen alle wirtschaftlich Tätigen diese erhalten.

Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die Vergabe der W-IdNr. durch das BZSt erfolgt stufenweise:

  • Allen wirtschaftlich Tätigen mit vorhandener USt-IdNr. wird mit Wirkung ab einem durch öffentliche Bekanntmachung festzulegenden Stichtag diese USt-IdNr. als W-IdNr. zugeteilt. Zu beachten ist: Außer einer öffentlichen Bekanntmachung im Bundesteuerblatt I (BStBl. I) erfolgt kein Mitteilungsschreiben an diese wirtschaftlich Tätigen oder ihre steuerlichen Berater. Dies bedeutet:

Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, entspricht diese auch Ihrer W-IdNr. Eine gesonderte Mitteilung erhalten Sie in diesem Fall nicht.

 

  • Für wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die bereits umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, erfolgt die elektronische Mitteilung der W-IdNr. voraussichtlich ab November 2024. Der wirtschaftlich Tätige ohne Berater muss hierfür über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen. Hat der Steuerpflichtige einen steuerlichen Berater mit entsprechender Bekanntgabevollmacht, erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter. Die Finanzverwaltung stellt den Softwareanbietern eine Schnittstelle zur Verfügung, sodass die steuerlichen Berater die W-IdNr. über ihre Kanzleisoftware abrufen können.

 

  • Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine W-IdNr. voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 elektronisch zugeteilt. Für die Bekanntgabe gelten die oben unter 2). ausgeführten Voraussetzungen.

 

  • Bei Ausübung von mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten vergibt das BZSt ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale. Darüber werden die wirtschaftlich Tätigen und ihre Berater gesondert informiert. Bis dahin wird die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 vergeben.

 

 

Müssen Gründer die Wirtschafts-Identifikationsnummer separat beantragen?

Die W-IdNr. wird bei einer Neugründung im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens (ELSTER.de) automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Gründer müssen somit diese Nummer nicht separat beantragen.

Das Bundeszentralamt für Steuern informiert

Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine ausführliche Informationsseite eingerichtet, die auf alle Detailfragen rund um die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeht:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

Dort gibt es auch eine FAQ-Katalog, der regelmäßig aktualisiert werden soll.

 

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